Unterschied zwischen Apfelmost und Apfelwein
Kennen Sie den Unterschied zwischen Apfelmost und Apfelwein?
Wein vs. Most
„Apfelmost unterliegt dem Österreichischen Weingesetz, dessen Kennzeichnungsvorschrift besagt, dass jeder vergorene Fruchtsaft als „Obstwein“ zu bezeichnen ist – Apfelwein wäre also die vom Gesetz korrekte Bezeichnung vom vergorenen Apfelsaft. Ein Johannisbeersaft wird demzufolge zum Johannisbeerwein. Es wird im Weingesetz auch auf die Tradition Rücksicht genommen und so ist in mehreren Bundesländern, so auch in Kärnten, die Bezeichnung „Most“ erlaubt. In der „Lavanttaler Obst“ wird der traditionelle Begriff „Most“ verwendet, wenn mehrere gemischte Apfelsorten gemeinsam verpresst und vergoren werden. Der korrekte Begriff „Apfelwein“ kommt in Verwendung, wenn Äpfel reinsortig verpresst, vergoren und abgefüllt werden.
Apfelmost
„Lavanttaler Obst“ bezeichnet gemischte vergorene Sorten als Apfelmost. „Alte Mostäpfelsorten liefern den höheren Säuregehalt, der den typischen Mostcharakter mit Kohlensäure und Spritzigkeit entstehen lässt“, so Radl. Als saisonales Produkt wird Glühmost angeboten – Apfelmost wird mit Zucker und Gewürzen versetzt und muss vom Konsumenten nur noch erwärmt werden.
Apfelwein
Die Qualität und der Preis der Rohware ist für den Apfelwein, der sortenrein produziert wird, noch höher. Zudem wird ausschließlich der „Seimost“ (kein Pressdruck) verwendet, was vielmehr Aroma, Fruchtcharakter und weniger Gerbstoffe ergibt, jedoch auch weniger Ausbeute bedeutet. Außerdem erfolgt die Vergärung, unter Temperaturkontrolle d.h. gekühlt, sodass die Kohlensäure und die Fruchtigkeit in hohem Maße erhalten bleiben. Anschließend wird das Produkt in attraktive Flaschen in goldenem Design gefüllt.